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[30-06-07 • Markus Stolpmann
Tags: marketing


Um Texte und Bilder von Dritten auf Ihrer Website oder in Ihrem E-Mail-Newsletter verwenden zu können, müssen Sie eine Erlaubnis dazu haben, das Nutzungsrecht. Sie dürfen also Texte und Bilder nicht einfach aus anderen Quellen (z.B. von Websites) übernehmen. Das dürfte Ihnen nicht besonders neu sein. Aber auch bei Inhalten, die andere für Sie erstellen, ist Vorsicht geboten.




Möchten Sie zugekaufte Texte und Fotos online „zweitverwerten“? Prüfen Sie, ob Sie ein Nutzungsrecht vereinbart haben!




Haben Sie das Nutzungsrecht?

Nehmen wir an, Sie haben vor einiger Zeit einen Fotografen angeheuert, um Fotos Ihres Hotels oder Restaurants zu machen, die seitdem auch immer wieder im Prospektmaterial abgedruckt werden. Da sollte es doch kein Problem sein, diese Fotos auch im Web bzw. im Newsletter zu verwenden, oder?

Achtung: Es kommt ganz darauf an, welche Vereinbarungen Sie mit dem Fotografen geschlossen haben. Haben Sie nur eine Lizenz erworben, die ein Nutzungsrecht für das Prospektmaterial vorsieht, dann wäre eine Nutzung im Web ohne Zusatzvertrag eventuell nicht legitim.

Gleiches gilt auch für den Texter, der den Prospekt getextet hat: Die Texte einfach online »zweitzuverwerten« kann zu rechtlichen Problemen führen, wenn Sie diese Nutzungsart nicht ausdrücklich vereinbart und auch dafür bezahlt haben. Im Zweifelsfall sollten Sie also die Vereinbarungen von damals überprüfen und bei Bedarf nachverhandeln.

Wenn Sie künftig Inhalte außer Haus entwickeln lassen, sollten Sie zudem sicherstellen, dass Sie eine Generallizenz bekommen, die die Online-Nutzung einschließt. Oder noch besser: Sie übernehmen alle Verwertungsrechte und schließen aus, dass Dritte eventuell die gleichen Inhalte lizensieren.

Auch bei anderen Inhalten kommt es immer wieder zu Problemen: Übernehmen Sie keinesfalls ohne schriftliche Genehmigung Ausschnitte aus Landkarten oder Screenshots von Routenplanern auf Ihre Webpräsenz bzw. in Ihren Newsletter.

Und auch beim Wetter kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn Sie unbedarft die Angaben anderer Anbieter in Ihre (kommerzielle) Website einbauen. Insbesondere die Wetterprognosen der großen Anbieter dürfen Sie nur übernehmen, wenn Sie dafür Nutzungsgebühren zahlen. Es gibt allerdings auch Angebote, die eine kostenlose Nutzung auch auf kommerziellen Websites erlauben.

Selbst Clipart-Sammlungen und Foto-CDs bergen Fallen: Nicht immer ist die Veröffentlichung im Web und damit in Newslettern erlaubt oder aber es werden Urheberrechts- beziehungsweise Copyright-Angaben gefordert – manchmal pauschal z.B. im Impressum, manchmal auch individuell für jedes verwendete Bild.

Auch Zeitungsausschnitte sind heikel: Wird über Sie berichtet, so brauchen Sie trotzdem eine Erlaubnis des Verlages, die Inhalte, zum Beispiel in Form einer PDF-Datei des eingescannten Artikels, auf Ihre Website zu übernehmen. Fragen Sie bei dem entsprechenden Medium um die Erlaubnis!


Fazit

Schließen Sie bei der Zusammenarbeit mit Textern, Journalisten, Fotografen und anderen Dienstleistern Missverständnisse bei Nutzungsrechten vertraglich aus. In der Regel erhalten Sie das einfache Nutzungsrecht, das heißt, ein Artikel oder ein Foto darf nur einmal für einen definierten Fall verwendet werden. Achten Sie daher darauf, die Nutzungsweise ordnungsgemäß zu definieren und alle Anwendungsfälle (Newsletter, Website) und auch die Dauer der Nutzung schriftlich zu vereinbaren, damit es keine Missverständnisse gibt, was Zweit- und Mehrfachverwertung betrifft.


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